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  Erste - Hilfe - Kurs  

   Nach dem § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung)

   ist jeder gesetzlich verpflichtet Erste Hilf zu leisten

   Nur wer fundierte Kenntnisse hat, kann optimal helfen!

Erste Hilfe 003

... Tipp´s für die Prüfungen

   Und jeder der in eine Notlage gerät ist froh, wenn ihm geholfen wird!

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   Somit verlangt auch der Gesetzgeber bei der Beantragung eines Führerscheines (nur beim 1. mal)

   einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

   Den Erste-Hilfe-Kurs können Sie direkt bei uns in der Fahrschule machen!

   (eine Anmeldung für eine Führerscheinausbildung bei uns ist nicht Pflicht - jeder kann teilnehmen)

   Ausbilderin:                  Petra Schilling

   Dauer:                            1 Tag

                                           4 Doppelstunden á 90 min

   Kosten:                           30,00 €

   Bitte vorher Anmelden unter der kostenlosen Servicehotline:   0800 - 777 33 00

   (Bitte beachten Sie das nur im voraus bezahlte Anmeldungen berücksichtigt werden können.)

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