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Erste - Hilfe - Kurs
Nach dem § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung)
ist jeder gesetzlich verpflichtet Erste Hilf zu leisten
Nur wer fundierte Kenntnisse hat, kann optimal helfen!
... Tipp´s für die Prüfungen
Und jeder der in eine Notlage gerät ist froh, wenn ihm geholfen wird!
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Somit verlangt auch der Gesetzgeber bei der Beantragung eines Führerscheines (nur beim 1. mal)
einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Den Erste-Hilfe-Kurs können Sie direkt bei uns in der Fahrschule machen!
(eine Anmeldung für eine Führerscheinausbildung bei uns ist nicht Pflicht - jeder kann teilnehmen)
Ausbilderin: Petra Schilling
Dauer: 1 Tag
4 Doppelstunden á 90 min
Kosten: 30,00 €
Bitte vorher Anmelden unter der kostenlosen Servicehotline: 0800 - 777 33 00
(Bitte beachten Sie das nur im voraus bezahlte Anmeldungen berücksichtigt werden können.)